Anreiz für die weitere Internationalisierung der UMR bzw. ihrer Fachbereiche.
Das Präsidium der UMR stellt in einem Internationalisierungsfonds jährlich Mittel zur Verfügung, um internationale Aktivitäten der Fachbereiche, Institute und Zentren zu fördern bzw. deren Anbahnung zu erleichtern. Der Internationalisierungsfonds dient zur anteiligen Finanzierung, insbesondere Anschubfinanzierung, von Maßnahmen und Aktivitäten, die zur Internationalisierung des Fachbereichs, Instituts, Zentrums oder Studiengangs beitragen und für die aus anderen Finanzierungsquellen keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. Diese Maßnahmen und Aktivitäten sollten auf Nachhaltigkeit ausgerichtet und geeignet sein, das internationale Profil vor allem im Bereich von Studium und Lehre der beantragenden Einheit zu entwickeln und zu stärken. Für Maßnahmen im Bereich der Forschung stehen Mittel aus dem Forschungsförderfonds zu Verfügung.
Der Internationalisierungsfonds ist in die folgenden vier Förderlinien unterteilt:
- Internationales Marketing und Außendarstellung
a. Englischsprachiger Webauftritt - Internationalisierung von Studium und Lehre
a. Entwicklung kooperativer und/oder gemeinsamer Studiengänge (Unterstützung internationaler Mobilität)
b. Englisch/fremdsprachige Lehre: Gastwissenschaftler/innen aus dem Ausland etc.
c. Zuschuss zum Eigenanteil bei Beantragung einer DAAD-Gastdozentur (nur Modell A-Individualförderung) - Gewinnung von Promovierenden aus dem Ausland
a. Unterstützung der Entwicklung von Internationalen Graduiertenkollegs
b. Unterstützung internationaler Mobilität - Aktivitäten der antragstellenden Einheit innerhalb der strategischen Kooperationen und Netzwerke der Philipps-Universität
www.uni-marburg.de/international/ausschreibungen/internationalisierungsfonds
150.000 € pro Jahr
Förderung: Seit 2015 werden jährlich Mittel in Höhe von insgesamt 150.000 € zur Verfügung gestellt, Ausschreibungen erfolgen dreimal im Jahr. Nicht verausgabte Mittel sind ins nächste Haushaltsjahr übertragbar. Der Fonds ist dauerhaft eingerichtet.
Die Nachhaltigkeit der Maßnahme und Anschlussfinanzierung muss durch die antragstellende Einheit sichergestellt werden.
Der Fonds ist dauerhaft eingerichtet. Allerdings handelt es sich um Anschubfinanzierungen: Die Nachhaltigkeit der beatragten Maßnahmen sowie die Anschlussfinanzierung müssen durch die antragstellende Einheit (Fachbereich, Zentrum, Verwaltung) sichergestellt und nachgewiesen werden.